Stuttgarter Triptychon 2. Tafel - EINE PETITION FÜR
DIE STÄRKUNG DER VOLKSRECHTE
Auf der 2. Tafel des Triptychons führen die Begriffe zu dem Lebensgebiet der plebiszitären Demokratie für das Land Baden-Württemberg.
Mit einer Petition kommt der Vorschlag ins Spiel wie die historisch neue Idee der dreistufigen Volksgesetzgebung die Brücke bilden kann zwischen dem parteipolitisch geprägten Parlamentarismus einerseits und Gesetzes-Initiativen aus der Mitte der Bürgergesellschaft andererseits, um aus solchem Engagement dem Volkssouverän jederzeit die Möglichkeit zu geben, an der Gestaltung der Politik maßgebend und entscheidend mitzuwirken.
Damit wird das Tor geöffnet zum längst fälligen Schritt in den Lebensraum einer komplementären Demokratie. Sie kann die Dominanz der Parteien in der Legislative zugunsten wirksamer Volkssouveränität zurückdrängen.
Jeder mündige Mensch ist aufgerufen, sich an dieser Konstitutionsaufgabe aktiv zu beteiligen.
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Gewiss waren es entscheidend die Entwicklungen und Auseinandersetzungen um die Planungen eines Tiefbahnhofs in Stuttgart, die insbesondere in der Region um die Landeshauptstadt aber auch darüber hinaus im Land Baden-Württemberg nicht nur die parteipolitischen Konstellationen, sondern auch das demokratische Bewusstsein in der Gesellschaft qualitativ verändert haben.
Das war das Zeichen dafür, dass sich die Demokratie-Initiative, die sich schon 1994 konstituiert hatte, aufgefordert sah, ihr damals entwickeltes Projekt eines Volksbegehrens für die »Stärkung der Volksrechte« in der Landesverfassung [Art. 59 und 60] zu reanimieren und unter den neuen Gegebenheiten ins Spiel zu bringen: Es soll der Landessouverän, die mündige Bürgerschaft Baden-Württembergs, künftig die Möglichkeit in Anspruch nehmen können, auf plebiszitärem Weg erfolgversprechend die Gesetzgebung im politischen Leben direkt zu gestalten.
In der 2. Tafel des Stuttgarter Triptychons ist diese Perspektive in einem ersten Schritt, einer Petition an den Landtag und die Landesregierung, dokumentiert. Es soll damit den parlamentarisch repräsentierten Kräften die Gelegenheit gegeben werden, sich – anders als bisher – qualifiziert mit der Idee und den konkreten Regelungsvorschlägen für den Weg der »dreistufigen Volksgesetzgebung« zu befassen.
Im Falle der Ablehnung des aus der Zivilgesellschaft Vorgeschlagenen wird das Ziel mit dem folgerichtigen nächsten Schritt zur Begründung einer auf wirklicher Volkssouveränität basierten komplementären Demokratie angestrebt.